Pro Warberg

Über die Treuhandstiftung "Pro Warberg"

Die Treuhandstiftung „Pro Warberg“ ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im Rahmen ihres Satzungszwecks will sie örtliche Vereinigungen und Vorhaben fördern, die im Interesse der Gemeinde Warberg und ihrer Bürger liegen, soweit staatliche Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen.
Zugleich möchte die Bürgerstiftung Menschen dazu anregen, sich durch Zuwendungen an der Stiftung zu beteiligen und bei der eigenverantwortlichen Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben in der Gemeinde mitzuwirken. In diesem Sinne will die Bürgerstiftung den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger stärken und damit dazu beitragen, dass die Gemeinde sich positiv entwickelt.

Förderbedingungen

Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke durch die Initiierung eigener Projekte. Anträge auf Unterstützung von Maßnahmen, die den Satzungszwecken entsprechen, können auf dem nachstehenden Antragsformular gestellt werden. Die Antragsteller müssen ebenfalls gemeinnützig sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Fördergebiet

Das Fördergebiet umfasst die Gemeinde Warberg.

Ansprechpartner

Quido Kocourek

Geförderte Maßnahmen

Die Stiftung hat zum Zweck die Förderung im Bereich des Ortes Warberg auf dem Gebiet des Feuerschutzes, der Kunst-, Kultur-, Sport- Jugend- und Seniorenförderung und insbesondere auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Diese Zwecke sollen verwirklicht werden durch Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und insbesondere der Jugendarbeit in den Vereinigungen und Vereinen im Ort. Ferner soll das Bestreben der Bürger unterstützt werden, sich im Ort zu engagieren, um das Leben in der örtlichen Gemeinschaft für junge und alte Menschen attraktiv zu machen und indem das positive Erscheinungsbild des Ortes erhalten und verbessert wird.

Unterstützen Sie die Treuhandstiftung "Pro Warberg"

Wenn Sie die Arbeit der Treuhandstiftung unterstützen wollen, können Sie dies in Form einer Spende oder Zustiftung tun. Sie können Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen und erhalten selbstverständlich eine Bescheinigung für das Finanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?