Treuhandstiftungen

Was sind Treuhandstiftungen

Eine Treuhandstiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, die durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger, z.B. die Bürgerstiftung Ostfalen) bzw. per Verfügung von Todes wegen errichtet wird. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet.

Der Stifter bestimmt, welche Zwecke er mit SEINER Stiftung verfolgen möchte. Das uns weitere grundlegende Festlegungen werden in einer Satzung niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist. Häufig erhält die Stiftung ein eigenes Gremium, z.B. einen Stiftungsvorstand, das über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Die Treuhandstiftung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass nach außen der Treuhänder für die Stiftung handelt.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist diese Form der Stiftung nicht ausdrücklich geregelt. Für sie gilt das allgemeine Zivilrecht, also vor allem das Recht der Schenkung (für die Vermögensübertragung) und des Auftrags (für das Treuhandverhältnis), vorrangig aber die besonderen Vereinbarungen im Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.

Treuhänder ist der Dienstleister für die Treuhandstiftung. Als Treuhänder fungieren neben Vereinen, Kirchengemeinden und Universitäten besonders rechtsfähige Stiftungen. Die Bürgerstiftung Ostfalen ist so eine Stiftung. Unter unserem Dach werden aktuell 11 Treuhandstiftungen verwaltet.

Die Vorteile einer Treuhandstiftung

Nachteile einer Treuhandstiftung

Alles unter einem Dach

Die Bürgerstiftung Ostfalen fungiert als Dach für stifterisches Engagement. Treuhandstiftungen können bei unserer Stiftung errichtet werden und werden von uns verwaltet. Ab einem Stiftungskapital von 100.000 € kann unter dem vom Zustifter gewünschten Namen eine Treuhandstiftung geführt und deren Mittel für den vom Zustifter benannten Zweck eingesetzt werden.

Wenn davon auszugehen ist, dass es sich um eine aktiv arbeitende Treuhandstiftung handelt, und zwar aktiv im Sinne von Projekten initiieren, Spenden/Zustiftungen akquirieren, ist dies bereits ab einem Mindeststiftungskapital von 25.000,00 € möglich. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass schriftlich vereinbart wird, dass das Stiftungskapital bei Auflösung in das Kapital der Hauptstiftung übergeht – Ausnahme: Die Unterstiftung wird in eine selbstständige Stiftung umgewandelt. Grundsätzlich entscheidet das Kuratorium der Bürgerstiftung Ostfalen über die Aufnahme/Errichtung einer Treuhandstiftung.

Die Verwaltungsarbeit wird von der Bürgerstiftung Ostfalen erledigt. Hier engagieren sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage sowie der Volksbank eG ehrenamtlich.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen zum Thema Treuhandstiftung oder spielen Sie gar mit dem Gedanken, eine eigene Treuhandstiftung zu gründen? Dann wenden Sie sich doch gerne an uns!