Im Rahmen unserer Aktivitäten wollen wir unter Einbeziehung der hier lebenden Menschen zu einer positiven Entwicklung der Region „Elm-Lappwald“ beitragen. Gemeinsam mit anderen engagierten Bürgern wollen wir die Lebensbedingungen, das soziale Miteinander und bürgerschaftliches Engagement generationenübergreifend fördern.
Aus diesem Grund können Sie sich mit Projektideen um eine Förderung gemäß unserer Satzung bei der Bürgerstiftung Ostfalen bewerben.
Das Fördergebiet ist die Region Elm-Lappwald. Diese umfasst das Gebiet der derzeitigen Landkreise Helmstedt und Börde sowie Teile des Landkreises Wolfenbüttel, soweit diese einen Bezug zum Elm haben und der Förderzweck nur landkreisübergreifend realisiert werden kann.
Die Bürgerstiftung Ostfalen fördert Projekte von Vereinen, Institutionen und Initiativen, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind und deren Projektziele mit den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Ostfalen vereinbar sind. Projektideen ehrenamtlich engagierter Menschen, die gleichfalls mit den Satzungszwecken vereinbar sind, können als Eigenprojekt der Stiftung realisiert werden.
Priorität haben Projekte, die mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen
Für eine Antragstellung bitten wir ausschließlich das Formular der Bürgerstiftung zu nutzen und vollständig ausgefüllt an die angegebene Adresse der Stiftung einzureichen.
Vor der Antragstellung bietet sich eine mündliche oder kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich förderfähig ist.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung besteht nicht.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
Bürgerstiftung Ostfalen für die Region Elm-Lappwald
z.H. Kerstin Langenheim
Holzberg 2
38350 Helmstedt
Die bewilligte Förderung wird durch die Stiftung ausgezahlt sobald eine rechtsverbindliche Erklärung über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel eingereicht wird.
Der Stiftung soll nach Abschluss der Maßnahme ein Bericht über die Durchführung (evtl. mit Fotos) eingereicht werden.
Die Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen, wenn etwa zwischen Bewilligung und Auszahlung Umstände bekannt werden, deren Kenntnis zum Zusagezeitpunkt zur Ablehnung des Antrags geführt hätte. Werden derartige Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, kann der Förderbetrag zurückgefordert werden.
Von der Förderung der Bürgerstiftung Ostfalen ausgeschlossen sind in der Regel:
– Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
– dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
– Projekte mit kommerzieller Orientierung
– Bau- und Sanierungsvorhaben
– Fundraising-Aktivitäten
– Einzelpersonen (Förderung in Ausnahmefällen möglich)
– politische Gruppierungen
– bereits durchgeführte oder begonnene Projekte
– Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder staatlich finanzierten
Institution fallen
– Projekte außerhalb des definierten Fördergebiets
Gemäß unserer Satzung fördern wir
Wir haben uns das Ziel gesetzt, die Lebensqualität und -umstände der Menschen in unserem regionalen Fördergebiet zu verbessern.