Einen Förderantrag stellen

Projektförderung durch die Bürgerstiftung Ostfalen

Im Rahmen unserer Aktivitäten wollen wir unter Einbeziehung der hier lebenden Menschen zu einer positiven Entwicklung der Region „Elm-Lappwald“ beitragen. Gemeinsam mit anderen engagierten Bürgern wollen wir die Lebensbedingungen, das soziale Miteinander und bürgerschaftliches Engagement generationenübergreifend fördern.

Aus diesem Grund können Sie sich mit Projektideen um eine Förderung gemäß unserer Satzung bei der Bürgerstiftung Ostfalen bewerben.

Was wir fördern

Durch die Definition eines über mehrere Jahre gültigen Förderschwerpunktes setzen wir unsere Mittel gezielt für aktuelle Vorhaben ein, die langfristig dieser Region dienen. Unser derzeitiger Förderschwerpunkt ist „Bildung“. Hier geht es vorrangig um die Förderung von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf einen erfolgreichen Schulabschluss, den Übergang in das Berufsleben und um kulturelle Bildung und Teilhabe.

Wo wir fördern

Das Fördergebiet ist die Region Elm-Lappwald. Diese umfasst das Gebiet der derzeitigen Landkreise Helmstedt und Börde sowie Teile des Landkreises Wolfenbüttel, soweit diese einen Bezug zum Elm haben und der Förderzweck nur landkreisübergreifend realisiert werden kann.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Bürgerstiftung Ostfalen fördert Projekte von Vereinen, Institutionen und Initiativen, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind und deren Projektziele mit den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Ostfalen vereinbar sind. Projektideen ehrenamtlich engagierter Menschen, die gleichfalls mit den Satzungszwecken vereinbar sind, können als Eigenprojekt der Stiftung realisiert werden.

Priorität haben Projekte, die mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen

  • hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung
  • Modell- und Vorbildcharakter
  • Nachhaltigkeit
  • Führung durch lokale Mitarbeiter
  • innovativer Ansatz
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Antragsstellung für Projektförderung

Für eine Antragstellung bitten wir ausschließlich das Formular der Bürgerstiftung zu nutzen und vollständig ausgefüllt an die angegebene Adresse der Stiftung einzureichen.

Vor der Antragstellung bietet sich eine mündliche oder kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich förderfähig ist.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung besteht nicht.

Förderantrag

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schritt 1 von 8

Förderantrag

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Der Antrag wird elektronisch übermittelt bzw. Sie senden das Deckblatt mit den anderen Antragsunterlagen (Projektbeschreibung, detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. Maßnahmen- und Detailpläne, behördliche Genehmigungen, Stellungnahmen von Behörden sowie Unterlagen zum Antragsteller) zusammen an:

Bürgerstiftung Ostfalen, Holzberg 2, 38350 Helmstedt
Antragstellender Verein, Einrichtung oder Organisation (führt das Projekt durch und verwaltet die Mittel) mit vollständiger Adresse und Ansprechpartner:
Rechtsform (bitte auswählne)*

So geht es weiter

Ansprechpartner für Ihren Antrag

Bitte richten Sie Ihren Antrag an:

Bürgerstiftung Ostfalen für die Region Elm-Lappwald
z.H. Kerstin Langenheim
Holzberg 2
38350 Helmstedt

Email: kontakt@buergerstiftung-ostfalen.de

Auszahlung & Nachweis

Die bewilligte Förderung wird durch die Stiftung ausgezahlt sobald eine rechtsverbindliche Erklärung über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel eingereicht wird.

Der Stiftung soll nach Abschluss der Maßnahme ein Bericht über die Durchführung (evtl. mit Fotos) eingereicht werden.

Rücknahme & Rückzahlungspflicht

Die Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen, wenn etwa zwischen Bewilligung und Auszahlung Umstände bekannt werden, deren Kenntnis zum Zusagezeitpunkt zur Ablehnung des Antrags geführt hätte. Werden derartige Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, kann der Förderbetrag zurückgefordert werden.

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Von der Förderung der Bürgerstiftung Ostfalen ausgeschlossen sind in der Regel:
– Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
– dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
– Projekte mit kommerzieller Orientierung
– Bau- und Sanierungsvorhaben
– Fundraising-Aktivitäten
– Einzelpersonen (Förderung in Ausnahmefällen möglich)
– politische Gruppierungen
– bereits durchgeführte oder begonnene Projekte
– Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder  staatlich finanzierten
Institution fallen
– Projekte außerhalb des definierten Fördergebiets

 

Gemäß unserer Satzung fördern wir

  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz
  • Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe
  • Sport
  • mildtätige und kirchliche Zwecke
  • Erziehung-, Volks- und Berufsbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung
  • internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Tierschutz
  • Kriminalprävention
  • Verbraucherberatung und Verbraucherschutz