Heeseberg Biogas Stiftung

Über die Treuhandstiftung "Heeseberg Biogas Stiftung"

Die Heeseberg Biogas Stiftung hat sich die nachhaltige Entwicklung der sozialen, kulturellen und kirchlichen Einrichtungen, Institutionen und sonstiger Bauwerke und Anlagen im Gebiet der Samtgemeinde Heeseberg zum Ziel gesetzt.

Förderbedingungen

Neben eigenen Projekten, die die Stiftung umsetzt, unterstützt sie Maßnahmen gemeinnütziger Vereine und Einrichtungen in ihrem Fördergebiet. Maßgeblich dabei sind die in der Satzung aufgeführten Zwecke. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Fördergebiet

Das Fördergebiet umfasst die Gemeinden und deren Ortsteile im Gebiet der Samtgemeinde Heeseberg und darüber hinaus, wenn die zu fördernden Maßnahmen in Verbindung mit den Dörfern Beierstedt, Dobbeln, Gevensleben, Inbeleben, Jerxheim, Jerxheim Bahnhof, Söllingen, Twieflingen, Watenstedt und Wochbeck oder deren Einwohnern steht.

Ansprechpartner

Dr. Ulrich Steinmeier

Geförderte Maßnahmen

Beispielhaft für förderfähige Projekt sein hier genannt:
Die Veranstaltung „Lichtspielacker“ des Vereins ekis, Ausgrabungen auf dem frühchristlichen Gräberfeld in Gevensleben, Anschaffungen für Fußball- , Reit- und Schützenvereine und die Feuerwehen in der Samtgemeinde, Spiele für das Seniorenheim in Jerxheim, Veranstaltungen an der Grundschule Heeseberg oder ein Fachworkshop der Universität Göttingen an der Hünenburg in Watenstedt

Unterstützen Sie die Treuhandstiftung "Heeseberg Biogas Stiftung"

Wenn Sie die Arbeit der Treuhandstiftung unterstützen wollen, können Sie dies in Form einer Spende oder Zustiftung tun. Sie können Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen und erhalten selbstverständlich eine Bescheinigung für das Finanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?