Die Bürgerstiftung Ostfalen fungiert als Dach für stifterisches Engagement. Treuhandstiftungen können bei unserer Stiftung errichtet werden und werden von uns verwaltet. Ab einem Stiftungskapital von 100.000 € kann unter dem vom Zustifter gewünschten Namen eine Treuhandstiftung geführt und deren Mittel für den vom Zustifter benannten Zweck eingesetzt werden.
Wenn davon auszugehen ist, dass es sich um eine aktiv arbeitende Treuhandstiftung handelt, und zwar aktiv im Sinne von Projekten initiieren, Spenden/Zustiftungen akquirieren, ist dies bereits ab einem Mindeststiftungskapital von 25.000,00 € möglich. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass schriftlich vereinbart wird, dass das Stiftungskapital bei Auflösung in das Kapital der Hauptstiftung übergeht – Ausnahme: Die Unterstiftung wird in eine selbstständige Stiftung umgewandelt. Grundsätzlich entscheidet das Kuratorium der Bürgerstiftung Ostfalen über die Aufnahme/Errichtung einer Treuhandstiftung.
Die Verwaltungsarbeit wird von der Bürgerstiftung Ostfalen erledigt. Hier engagieren sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage sowie der Volksbank eG ehrenamtlich.