Bürgerstiftung Ostfalen

für die Region Elm-Lappwald

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Förderrichtlinien

Informationen für Antragsteller

Die Stiftungsidee

Seit dem 31. Oktober 2003 ist die Bürgerstiftung Ostfalen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.

Die Gründungsinitiative ging maßgeblich von der ehemaligen Volksbank Helmstedt eG aus. Als Bürgerstiftung sind wir in unserer Organisationsstruktur und in unserer Arbeit unabhängig und verstehen uns nicht als Unternehmensstiftung.

Unsere Ziele

Im Rahmen unserer Aktivitäten wollen wir unter Einbeziehung der hier lebenden Menschen zu einer positiven Entwicklung der Region „Elm-Lappwald“ beitragen. Gemeinsam mit anderen engagierten Bürgern wollen wir die Lebensbedingungen, das soziale Miteinander und bürgerschaftliches Engagement generationenübergreifend fördern.

Unser Satzungszweck

Zweck der Stiftung gemäß Satzung ist:
a.  die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege
und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege;
1. die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein;
2. Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen;
3. die Förderung der Denkmalpflege bezieht sich auf die Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und Bodendenkmälern;
b.  die Förderung der Jugend-, der Alten- und der Behindertenhilfe;
c.  die Förderung des Sports, insbesondere des Breiten- und des Nachwuchssports;
d. die Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d § 53 AO und kirchlicher Zwecke;
e. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
f.  die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
g. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
h. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sofern diese nicht nach Satzungszweck und tatsächlicher Geschäftsführung mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind oder überwiegend touristische Aktivitäten verfolgt werden;
i.  die Förderung des Tierschutzes;
j.  die Förderung der Kriminalprävention sowie
k. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Was wir zurzeit primär fördern

Durch die Definition eines über mehrere Jahre gültigen Förderschwerpunktes setzen wir unsere Mittel gezielt für aktuelle Vorhaben ein, die langfristig dieser Region dienen.

Unser derzeitiger Förderschwerpunkt ist „Kultur und Natur“. Wir fördern Maßnahmen, die u.a. der Verbindung der Kulturgüter dieser Region dienen; beispielsweise die Beschilderung von Rad- und Wanderwegen oder der Landschaftsgestaltung beim Ausbau von Wanderwegen.

Wo wir fördern

Das Fördergebiet ist die Region Elm-Lappwald. Diese umfasst das Gebiet der derzeitigen Landkreise Helmstedt und Börde sowie Teile des Landkreises Wolfenbüttel, soweit diese einen Bezug zum Elm haben und der Förderzweck nur landkreisübergreifend realisiert werden kann.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Bürgerstiftung Ostfalen fördert Projekte von Vereinen, Institutionen und Initiativen, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind und deren Projektziele mit den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Ostfalen vereinbar sind. Projektideen ehrenamtlich engagierter Menschen, die gleichfalls mit den Satzungszwecken vereinbar sind, können als Eigenprojekt der Stiftung realisiert werden.

Priorität haben Projekte, die mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:
– hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung
– Modell- und Vorbildcharakter
– Nachhaltigkeit
– Führung durch lokale Mitarbeiter
– innovativer Ansatz
– Hilfe zur Selbsthilfe

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Von der Förderung der Bürgerstiftung Ostfalen ausgeschlossen sind in der Regel:
– Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
– dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
– Projekte mit kommerzieller Orientierung
– Fundraising-Aktivitäten
– Einzelpersonen (Förderung in Ausnahmefällen möglich)
– politische Gruppierungen
– bereits durchgeführte oder begonnene Projekte
– Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder  staatlich finanzierten
Institution fallen
– Projekte außerhalb des definierten Fördergebiets

Die Antragstellung

Für eine Antragstellung bitten wir ausschließlich das Formular der Bürgerstiftung zu nutzen und vollständig ausgefüllt an die unten angegebene Adresse der Stiftung einzureichen.

Vor der Antragstellung bietet sich eine mündliche oder kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich förderfähig ist.

Auszahlung und Nachweis

Die bewilligte Förderung wird durch die Stiftung ausgezahlt sobald eine rechtsverbindliche Erklärung über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel eingereicht wird.

Der Stiftung soll nach Abschluss der Maßnahme ein Bericht über die Durchführung (evtl. mit Fotos) eingereicht werden.

Rücknahme und Rückzahlungspflicht

Die Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen, wenn etwa zwischen Bewilligung und Auszahlung Umstände bekannt werden, deren Kenntnis zum Zusagezeitpunkt zur Ablehnung des Antrags geführt hätte. Werden derartige Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, kann der Förderbetrag zurückgefordert werden.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung besteht nicht.

Ihren Antrag richten Sie bitte an
Bürgerstiftung Ostfalen
für die Region Elm-Lappwald
z.H. Frau Kerstin Langenheim
Kornstraße 2
38350 Helmstedt

 

Antragsformular

Checkliste Antragstellung

Förderrichtlinien

 

Aktuelle Informationen

Wir nehmen die aktuelle Situation sehr ernst und wollen dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Daher bitten wir um Verständnis, dass aktuell keine persönlichen Gespräche in unserer Geschäftsstelle stattfinden.

Sie erreichen uns wie bisher telefonisch Montag – Donnerstag unter 05351 53119088 und am Freitag von 8 bis 13 Uhr unter 05351 5985075 oder per Mail kontakt@buergerstiftung-ostfalen.de

Die nächste Vorstandssitzung ist aufgrund der aktuellen Situation für Dezember 2020 geplant. Anträge können bis zum 30. November 2020 gestellt. Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Nächste Sitzung des Vorstands

Die nächste Sitzung des Vorstandes findet am
20. November 2020 statt. Über Anträge, die bis spätestens zum 13. November 2020 eingehen, wird in diese Sitzung entschieden.

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Über die Bürgerstiftung

Selbstverantwortung und Selbstverwaltung gewinnen in der heutigen Zeit stark an Bedeutung. Vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen können die Menschen immer weniger erwarten, dass Staat und Kommunen alle Aufgaben übernehmen.

Hier gilt es, bürgerschaftliches Bewusstsein zu stärken und durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger kulturelle, soziale, bildungspolitische und andere gemeinnützige Zwecke zu unterstützen.

Anschrift & Kontakt

Bürgerstiftung Ostfalen
Holzberg 2
38350 Helmstedt

Telefon: Montag – Donnerstag 0 5351 / 5311 90 88
Freitag                            05351 /5985075
Mail: kontakt@buergerstiftung-ostfalen.de

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