Informationen für Antragsteller
Die Stiftungsidee
Seit dem 31. Oktober 2003 ist die Bürgerstiftung Ostfalen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Die Gründungsinitiative ging maßgeblich von der ehemaligen Volksbank Helmstedt eG aus. Als Bürgerstiftung sind wir in unserer Organisationsstruktur und in unserer Arbeit unabhängig und verstehen uns nicht als Unternehmensstiftung.
Unsere Ziele
Im Rahmen unserer Aktivitäten wollen wir unter Einbeziehung der hier lebenden Menschen zu einer positiven Entwicklung der Region „Elm-Lappwald“ beitragen. Gemeinsam mit anderen engagierten Bürgern wollen wir die Lebensbedingungen, das soziale Miteinander und bürgerschaftliches Engagement generationenübergreifend fördern.
Unser Satzungszweck
Zweck der Stiftung gemäß Satzung ist:
a. die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege
und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege;
1. die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein;
2. Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen;
3. die Förderung der Denkmalpflege bezieht sich auf die Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und Bodendenkmälern;
b. die Förderung der Jugend-, der Alten- und der Behindertenhilfe;
c. die Förderung des Sports, insbesondere des Breiten- und des Nachwuchssports;
d. die Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d § 53 AO und kirchlicher Zwecke;
e. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
f. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
g. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
h. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sofern diese nicht nach Satzungszweck und tatsächlicher Geschäftsführung mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind oder überwiegend touristische Aktivitäten verfolgt werden;
i. die Förderung des Tierschutzes;
j. die Förderung der Kriminalprävention sowie
k. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
Was wir zurzeit primär fördern
Durch die Definition eines über mehrere Jahre gültigen Förderschwerpunktes setzen wir unsere Mittel gezielt für aktuelle Vorhaben ein, die langfristig dieser Region dienen.
Unser derzeitiger Förderschwerpunkt ist „Kultur und Natur“. Wir fördern Maßnahmen, die u.a. der Verbindung der Kulturgüter dieser Region dienen; beispielsweise die Beschilderung von Rad- und Wanderwegen oder der Landschaftsgestaltung beim Ausbau von Wanderwegen.
Wo wir fördern
Das Fördergebiet ist die Region Elm-Lappwald. Diese umfasst das Gebiet der derzeitigen Landkreise Helmstedt und Börde sowie Teile des Landkreises Wolfenbüttel, soweit diese einen Bezug zum Elm haben und der Förderzweck nur landkreisübergreifend realisiert werden kann.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Bürgerstiftung Ostfalen fördert Projekte von Vereinen, Institutionen und Initiativen, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind und deren Projektziele mit den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Ostfalen vereinbar sind. Projektideen ehrenamtlich engagierter Menschen, die gleichfalls mit den Satzungszwecken vereinbar sind, können als Eigenprojekt der Stiftung realisiert werden.
Priorität haben Projekte, die mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:
– hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung
– Modell- und Vorbildcharakter
– Nachhaltigkeit
– Führung durch lokale Mitarbeiter
– innovativer Ansatz
– Hilfe zur Selbsthilfe
Welche Projekte werden nicht gefördert?
Von der Förderung der Bürgerstiftung Ostfalen ausgeschlossen sind in der Regel:
– Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
– dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
– Projekte mit kommerzieller Orientierung
– Fundraising-Aktivitäten
– Einzelpersonen (Förderung in Ausnahmefällen möglich)
– politische Gruppierungen
– bereits durchgeführte oder begonnene Projekte
– Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder staatlich finanzierten
Institution fallen
– Projekte außerhalb des definierten Fördergebiets
Die Antragstellung
Für eine Antragstellung bitten wir ausschließlich das Formular der Bürgerstiftung zu nutzen und vollständig ausgefüllt an die unten angegebene Adresse der Stiftung einzureichen.
Vor der Antragstellung bietet sich eine mündliche oder kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich förderfähig ist.
Auszahlung und Nachweis
Die bewilligte Förderung wird durch die Stiftung ausgezahlt sobald eine rechtsverbindliche Erklärung über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel eingereicht wird.
Der Stiftung soll nach Abschluss der Maßnahme ein Bericht über die Durchführung (evtl. mit Fotos) eingereicht werden.
Rücknahme und Rückzahlungspflicht
Die Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen, wenn etwa zwischen Bewilligung und Auszahlung Umstände bekannt werden, deren Kenntnis zum Zusagezeitpunkt zur Ablehnung des Antrags geführt hätte. Werden derartige Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, kann der Förderbetrag zurückgefordert werden.
Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung besteht nicht.
Ihren Antrag richten Sie bitte an
Bürgerstiftung Ostfalen
für die Region Elm-Lappwald
z.H. Frau Kerstin Langenheim
Kornstraße 2
38350 Helmstedt