Bürgerstiftung Ostfalen


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Förderrichtlinien


Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Ostfalen
Informationen für Antragsteller



Die Stiftungsidee/Allgemeine Grundsätze

In der Bürgerstiftung Bürgerstiftung Ostfalen haben sich engagierte Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Helmstedt und Börde zu einer Gemeinschaftsstiftung zusammengeschlossen.

a. die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung
von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege;
i. die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst
und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen
Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein;

ii. Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und
künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen;

iii. die Förderung der Denkmalpflege bezieht sich auf die Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und
Bodendenkmälern;

b. die Förderung der Jugend-, der Alten- und der Behindertenhilfe;
c. die Förderung des Sports, insbesondere des Breiten- und des Nachwuchssports;
d. die Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d § 53 AO und kirchlicher Zwecke;
e. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
f. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
g. die Förderung des Tierschutzes;
h. die Förderung der Kriminalprävention sowie;

im Raum Ostfalen. Dieser setzt sich aus den Landkreisen Helmstedt und Börde zusammen.



Welche Projekte werden gefördert?

Die Bürgerstiftung Ostfalen fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung Ostfalen zuordnen lassen.

Priorität haben Projekte, die mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:
- hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung
- Modell- und Vorbildcharakter
- Nachhaltigkeit
- Führung durch lokale Mitarbeiter
- innovativer Ansatz
- Hilfe zur Selbsthilfe


Welche Projekte werden nicht gefördert?

Von der Förderung der Bürgerstiftung Ostfalen ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
  • kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
  • Einzelpersonen (Förderung in Ausnahmefällen möglich)
  • politische Gruppierungen
  • Projekte außerhalb der Region Ostfalen
  • die Förderung über einen längeren Zeitraum
  • Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder staatlich finanzierten Institution fallen



Die Antragstellung

Wenn Sie einen Antrag stellen, benötigen wir folgende Angaben (Förderantrag) und Unterlagen:

1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller
a) Name, Anschrift, Kontakt
b) Rechtsform
c) wann gegründet

2. Angaben zum Projekt
d) Kurze Bezeichnung des Projektes
e) Zielsetzung des Projektes
f) Durchführungsplan
g) Erwartete Ergebnisse
h) Geplante Öffentlichkeitsarbeit
i) Zeitplan

3. Finanzierungskonzept
a) Gesamtkosten des Projekts
b) Sichergestellte Finanzierung – durch wen und in welcher Höhe
c) Beantragte Förderung – Anträge an wen und in welcher Höhe
d) Höhe des Betrags, der bei der Bürgerstiftung Ostfalen beantragt wird
e) Angaben zur Folgefinanzierung

4. Weitere Angaben zur antragstellenden Einrichtung (bitte beifügen)
a) Satzung
b) Finanzierung
c) Jahresbericht
d) letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes
e) Aktivitäten
f) Gremien
g) Nennung von Referenzen



Bitte richten Sie Ihren Antrag an

Bürgerstiftung Ostfalen
z.H. Frau Kerstin Langenheim
z.H. Frau Sybille Helwing
Kornstraße 2
38350 Helmstedt

Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.


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